Die Rückkaufverpflichtung ist eine vertragliche Verpflichtung des jeweiligen Kreditvermittlers. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 Kalendertagen ist der Kreditvermittler gemäß dem Anlagevertrag vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Forderungsrechte einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zurückzukaufen. Während der 60-tägigen Verzugsfrist fallen weiterhin Zinsen an. Der Rückkauf erfolgt automatisch, und seitens des Anlegers sind keine Maßnahmen erforderlich. Die Rückkaufverpflichtung ist keine Einlagensicherung und kein staatlich gestütztes Entschädigungssystem und hängt von der Fähigkeit des Kreditvermittlers zum Nachkommen seiner vertraglichen Verpflichtungen ab.
Was ist die Rückkaufverpflichtung?
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